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Datum

30.06.2017, 18:49 Uhr

Gutachtenbereich

Baugutachten

Beschreibung

Dezember 2011 haben wir die untere Etage eines 4- Familienhauses Holzständerwerk bezogen, als Eigentumswohnung. Für die obere Wohnung wurde ein Holzbalkon von außen nachträglich angebaut. Die Holzständerwerke dafür wurden in der Erde verankert. Jetzt bemerkte wir durch Zufall, das ein Hauptttäger fast bis zur Hälfte durchgezählt ist. Eine Holzvespe war der Grund dafür , dass wir das überhaupt bemerkten. Meine Frage : muss der Bauunternehmer dafür haften, obwohl die Gewährleistung abgelaufen ist?

Ausführungsort

DE-25813 Husum

Suchbegriffe

Baugutachten, Baugutachten, Bauherrenberatung, Qualitätskontrolle, Baugutachten, Baugutachter, Bausachverständiger, Bauherrenberatung, DIN 18202, DIN 18195, Baumängel, Baumangel, Schimmelpilz, Schimmelgutachten