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Datum

16.06.2016, 14:21 Uhr

Gutachtenbereich

Baugutachten

Beschreibung

Es handelt sich um eine Eigentumswohnung die ich gekauft habe. Das Objekt bestand ursprünglich aus 3 Wohnungen.

Im Rahmen einer Teilungserklärungen wurden nun 5 Wohnungen eingerichtet. 4 dieser Wohnungen waren durch eine Wendeltreppe verbunden. Die vorhanden Deckendurchbrüche sollen fachmännisch verschlossen werden. Dies ist auch eine Bedingung des Kaufvertrages. In einer Vorbesprechnung zur Übernahme der Wohnung, die am 02.07.16 erfolgen soll, gaben die Eigentümer an, sie hätten den Deckendurchbruch selbst verschlossen. Als ich an die Decke klopfte klang diese hohl, so dass ich davon ausgehe, dass die Decke nicht fachmännisch mit Beton verschlossen wurde. Ich möchte daher am 02.07.16 zur geplanten Übergabe der Wohnung einen Sachverständigen mitnehmen, damit dieser begutachtet, ob die Arbeiten fachmännisch durchgeführt und die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Statik, Brandschutz und Lärmschutz eingehalten wurden.

Ausführungsort

DE-72290 Loßburg

Suchbegriffe

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