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Datum

14.11.2016, 17:20 Uhr

Gutachtenbereich

Baugutachten

Beschreibung

Ich bin Käufer einer ETW im 3.+4. OG (DG) in einem Mehrfamilienhaus (8 Parteien), Neubau (aktuell noch in Bau, geplante Fertigstellung Mitte Januar). Die Wohnung verfügt im DG über eine Loggia, für die unser Bauträger eine Freistellung von der DIN 18195 bezüglich der Mindesthöhendifferenz von 5cm zwischen dem Fensterelement und dem Belag der Dachterrasse möchte. Dabei haben wir folgende Fragen:

1. Kann ich als einzelner Käufer diese Freistellung überhaupt erteilen, da die Loggia Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht ist?

2. Wie hoch ist das Schadensrisiko bei einer Freistellung?

3. Inwieweit ist die Norm noch rechtlich von Belang, wenn sie bspw. im Widerspruch zu einer anderen Norm (DIN 18040 - Barrierefreies Wohnung) steht?

Bitte unterbreiten Sie mir ein Angebot für eine Bauherrenberatung.

Ausführungsort

DE-80992 München

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