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Datum

21.03.2014, 13:07 Uhr

Gutachtenbereich

Bodengutachten

Beschreibung

Wir sind Eigentümer eines Baudenkmals von 1432. Wenig Unterkellerung ca. 10 %. Teilweise Fachwerk.

Das Gebäude wurde bis 2001 total saniert, außer dem Mauerwerk. Alles super - fast wie Neubau !

Jetzt hat unser lieber Nachbar in 2012 sein Haus total abgerissen. Einen Keller, ohne Abstützung, ausgebaggert und ein neues Haus gebaut.

Sein Erdreich wurde kräftig durch Rüttelplatten verdichtet.

Bei der ersten Rüttelaktion bildeten sich 2 senkrechte Risse im Raum zur Baustelle. 2 Wandfliesen lockerten sich ebenfalls in diesem Raum.

Bei den weiteren Rüttelaktionen oder auch durch minimaler Senkung des Gebäudes bildeten sich immer mehr Risse. Bis jetzt ca. 250.

Im Raum direkt zur Baustelle. Hier grenzt die Baustelle nur 45 cm zu unserem Gebäude bildete sich ein Risse in der Ecke, von der Decke bis zum Fußboden und von der oberen Ecke (Decke)bis ca. 500 cm in der Deckenecke. Der Riss ist teilweise 50 bis 60 mm tief und ca. 10 mm breit.

Unsere Frage: Kann man durch ein Bodengutachten beweisen, dass die Risse von der Nachbarbebauung verursacht wurden.

Evtl. wichtig ? Im Teilkeller zur Baustelle ist ein alter, ca. 130 cm breiter Brunnen aus dem Mittelalter. Ab Kellerfußboden steht das Wasser, je nach Wasserstand ca. 150 cm unter dem Haus.

Ausführungsort

DE-87700 Memmingen

Suchbegriffe

Bodengutachten, Bodengutachter, Baugrundgutachten, Baugrundgutachter, Baugrund