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Bodengutachten in Flensburg vom 23.08.2012
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Datum
23.08.2012, 15:31 Uhr
Gutachtenbereich
Bodengutachten
Beschreibung
Für die Versickerungsfähigkeit des Baugrunds ist ein Bodengutachten erforderlich.
Hierzu sind im Bereich der geplanten Rohr-Rigolen-Versickerung zwei Bodenproben bis in jeweils mindestens 3-4m Tiefe zu entnehmen und gut-achterlich zu bewerten.
Das Bodengutachten soll gleichzeitig Ergebnisse zur Bodenbeschaffenheit für den späteren Bau (Bodenplatte, etc) beitragen.
Vergleichbare Kostenvoranschlage sind erwünscht.
Ausführungsort
DE-24944 Flensburg
Suchbegriffe
Bodengutachten, Bodengutachter, Baugrundgutachten, Baugrundgutachter, Baugrund