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Datum

20.04.2012, 07:22 Uhr

Gutachtenbereich

Bodengutachten

Beschreibung

Grundstück mit der Gemarkungsnummer Gst. 1276/2, EZ 3050, LN

Untersuchung auf folgende Punkte:

„Das Baugrundrisiko liegt beim Bauherren (AG). AG und AN setzen folgende Grundstücks- und Baugrundverhältnisse voraus, für die der AG einzustehen hat:

Der Grundwasserspiegel liegt nicht höher als 1 m unter Frostschürzen- bzw. Bodenplattenunterkante. Es liegt kein Druckwasser, Hangwasser bzw. Schichtenwasser vor. Der Baugrund lässt eine Mindesttragfähigkeit von 0,2 MN/m2 zu. Die Bodenklasse des Aushubes muss sich in einem Bereich der Bodenklasse 3-5 befinden. Sämtliche Erschwernisse durch auftretenden Fels und/oder vorhandenes Grundwasser werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.“

Ausführungsort

AT-3032 Eichgraben

Suchbegriffe

Bodengutachten, Bodengutachter, Baugrundgutachten, Baugrundgutachter, Baugrund