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Datum

27.08.2010, 13:52 Uhr

Gutachtenbereich

Baugutachten

Beschreibung

Wir haben an mindestens 3 Stellen im Keller die Wände undicht, so dass Wasser eindringt. Das Haus ist Baujahr 2005/2006. An 2 Stellen wurde vor ca 2 Jahren von Seiten des Bauunternehmens vergeblich versucht, die Wände abzudichten.

Wir möchten nun wissen, welche Möglichkeiten wir haben. Wer ist handlungspflichtig und haftet? Architekt oder Bauunternehmen? Wie hoch ist die Schadenssumme einzuschätzen?

Ausführungsort

DE-48607 Ochtrup

Suchbegriffe

Baugutachten, Baugutachten, Bauherrenberatung, Qualitätskontrolle, Baugutachten, Baugutachter, Bausachverständiger, Bauherrenberatung, DIN 18202, DIN 18195, Baumängel, Baumangel, Schimmelpilz, Schimmelgutachten