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Datum

25.08.2010, 10:47 Uhr

Gutachtenbereich

Wertgutachten

Beschreibung

Ich habe im Februar 2009 eine ETW in Nassenfels gekauft.

Vom Makler wurde mir - vor 2 Zeugen - erklärt dass der Garten zu 217/1000stel mir gehört und dieser auch gemeinschaftlich genutzt wird.

Ca 1 jahr später wurde die unterste WHG verkauft. Die Eigentümer haben dann begonnen eine Terasse zu errichten. Darauf hin habe ich meine originale farbige Teilungserklärung genommen und nochmal durchforstet und festgestellt, dass das alleinige Nutzungs- und Umbaurecht bei der untersten Whg liegt.

Die vorab Teilungserklärung, die ich bekommen habe, war nur schwarz/weiß.

Daher meine Frage: kann ich für das - meiner Meinung nach zuviel gezahlte Geld vom Verkäufer und Makler schadensersatz verlangen?

Wie hoch läge preislich ein Wertgutachten um festzustellen wieviel ich zuviel bezahlt habee?

Ausführungsort

DE-85128 Nassenfels

Suchbegriffe

Wertgutachten, Wertgutachten, Wertgutachter, Immobilien, Verkehrswert, Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Gutachter