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Datum

15.03.2010, 18:07 Uhr

Gutachtenbereich

Baugutachten

Beschreibung

Die Wohnung, in der ich wohne ist eine Altbau-Wohnung aus den 60er Jahren. Diese Wohnung schimmelt immer wieder. Wir wohnen seit Oktober 2006 in besagter Wohnung und immer wieder schimmelt es an den gleichen aber auch an anderen Stellen nach. Auch diverse präventive Maßnahmen und Maßnahmen nach der Schimmelbeseitigung durch die Wohnungseigentümer haben nicht geholfen. Außerdem besteht meiner Meinung nach, auch eine Nachbesserungspflicht seitens der Wohnungseigentümer, hinsichtlich der Wärmedämmung. Auch an die Vorschriften, welche durch die Energieineffizienzregelungen von Altbauwohnungen und den Energiepass geregelt werden sollten und die für Wohnungseigentümer verbindlich sich, wird sich meiner Meinung nach nicht gehalten. Die Wohnungseigentümer haben vor unserem Einzug angeblich minimalste Verbesserungen vorgenommen, auch nach einem Schimmelbefall hatten Sie die Wohnung von außen mit neuen Dämmmatten und ausgestattet und bestrichen, trotz allem schimmelt die Wohnung. Das liegt auch nicht an mangelnder Belüftung, da wir (das heißt meine Mutter, Schwester und ich) jeden Morgen, Mittag und Abend je zwischen einer halben und ganzen Stunde lüften. Abhängig nach Jahreszeit. Dazwischen lüften wir natürlich auch...ich vermute ein eindringen von Regenwasser und feuchtigkeit durch die Außenwände, aber auch das Eindringen von Wasser und Feuchtigkeit durch die anderen Wohnungen...

Ausführungsort

DE-64390 Erzhausen

Suchbegriffe

Baugutachten, Baugutachten, Bauherrenberatung, Qualitätskontrolle, Baugutachten, Baugutachter, Bausachverständiger, Bauherrenberatung, DIN 18202, DIN 18195, Baumängel, Baumangel, Schimmelpilz, Schimmelgutachten