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Datum

18.02.2010, 12:35 Uhr

Gutachtenbereich

Baugutachten

Beschreibung

Unsere Eigentumswohnug ist Bj. 1972.

Seit 1975 habe ich die Balkonunterseite mit Profilholz verkleidet.

Nun wird behauptet die Balkonunterseite sei zu wenig belüftet und dadurch sei ein Schaden an dem Gemeinschaftlichen Eigentum entstanden. Das Schadensbild idt allerdings an fast allen Balkonen, auch ohne Verkleidung, gleich. Es geht hier aber nur um meinen Balkon und die Aussage der schlechten Belüftung.

Ausführungsort

DE-30926 Seelze

Suchbegriffe

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