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Datum

25.01.2010, 16:06 Uhr

Gutachtenbereich

Baugutachten

Beschreibung

Es handelt sich um ein 5-stöckiges Gebäude mit Flachdach. Die Wohnung im 5.stock ist von Schimmel befallen im Bad, oberhalb des Fensters auf der gesamten Breit der Decke. Im Kinderzimmer die Ecke an der Außenwand, sowie entlang der Wand. Des weiteren oberhalb der Fenster in 2 Zimmern in der Laibung.

Die Hausverwaltung, die für die Wohnanlage zuständig ist, hat eine Firma beauftragt. Es wurde eine zusätzliche Dämmung im Zwischenraum von Decke Wohnung und Dach angebracht. Eine endgültige Reparatur ist aus witterungstechnischen Gründen noch nicht möglich.

Vom Vorbesitzer haben wir erfahren, dass bereits vor ca.2 Jahren ein Problem mit Schimmer aufgetreten ist.

Soeben haben wir von der Hausverwaltung erfahren, dass die Beseitigung des Schimmels in der Wohnung immer vom Eigentümer zu bezahlen ist und hierfür nicht die Gemeinschaft aufkommt, da es sich um Sondereigentum handelt. Dies, obwohl der Schaden am Gemeinschaftseigentum vorliegt.

Ausführungsort

DE-97204 Höchberg

Suchbegriffe

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