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Datum

20.03.2021, 14:27 Uhr

Gutachtenbereich

Baugutachten

Beschreibung

wir fingen im Mai 2020 mit dem Bau unseres Hauses an. Gebaut wird KFW55 in Holzständerbauweise, Pultdach, ca. 88m², barrierefrei, mit Carport, Nebenraum und Terrasse durch eine Baufirma als Generalunternehmer. Alle Dämmung, Komponenten, Heizung, Lüftung sind Passivhaus-Standard. Wir haben im Vorfeld ein Baugrundgutachten erstellt, dieses liegt dem Bauvertrag (Pauschalpreisvertrag) zugrunde, genau wie das Leistungsverzeichnis, der Grundriss und der Bauzeitenplan. Wir haben ein Streifenfundament, darauf eine Betonbodenplatte, darauf das Holzständerhaus. Der Einzug sollte ursprünglich im August 2020 stattfinden. Jedoch gab es bereits bei der Erstellung der Streifenfundamente Probleme mit den Bodenverhältnissen, so dass wesentlich mehr Aushub und entsprechend mehr Beton notwendig war (statt geplant 24m3 fast 53m3!). Dies führte (angeblich) dazu, dass sich alles weitere so sehr verzögerte, dass wir die Abnahme jetzt mittlerweile auf den 16. März 2021 verschoben haben. Es ist noch offen: Carport/Nebenraum/Terrasse stellen, Trockenbau fertig spachteln (Q3) und Streichen (weiß), Elektrik Feininstallation, Sanitärinstallation, Fliesenlegen, LWWP aufstellen und anschließend und programmieren. Lüftung programmieren, Sockeldämmung, Beseitigung von angezeigten Mängeln (die, die wir als Laien feststellen konnten): Brüstungshöhe eines Fensters ist zu hoch, eine Scheibe ist zu tauschen, da nicht satiniert, Pflasterfläche ist seltsam schräg abgeschlossen.

Hinzu kommt, dass wir bei einigen Dingen nicht sicher sind, ob sie "gemacht werden müssen" oder nicht. Z.B. ist durch einen Höhenunterschied des Grundstücks bei einer Seite des Hauses die Fläche unterhalb des Sockels, also die Fundamente sichtbar. Der Bauleiter schlug (jetzt) unter Aufpreis vor, dass diese Fläche, genau wie der Sockel rundherum, gedämmt und verputzt wird. Er gibt aber keine Erklärung dazu, ob dies technisch notwendig ist, oder ob ein "einfacher" Verputz auch reichen könnte. Ebenso verhält es sich mit dem Einbau von Brandschutzschaltern: ist dies bei einem barrierefreien (eine Person stark eingeschränkt) technisch notwendig, oder nicht?

Da wir einen Pauschalpreisvertrag haben und alle Bedingungen im Vorfeld bekannt waren, sind solche Fragen natürlich, neben der eigentlichen technischen Beratung und Notwendigkeit auch eine Frage der Berechnung als Mehrkosten oder nicht.

Wir würden uns von Ihnen eine Beratung hinsichtlich der Ausführung der Bauarbeiten sowie eine Begleitung der Abnahme am 16. März um 14 Uhr in 74575 Schrozberg wünschen.

Bitte senden Sie uns ein Angebot über eine Baukontrolle/Bauabnahme/Beratung über Vertrag IST gegen Vertrag SOLL zu.

H

Ausführungsort

DE-74575 Schrozberg

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Baugutachten, Baugutachten, Bauherrenberatung, Qualitätskontrolle, Baugutachten, Baugutachter, Bausachverständiger, Bauherrenberatung, DIN 18202, DIN 18195, Baumängel, Baumangel, Schimmelpilz, Schimmelgutachten