Bauordnungen

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Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes ist in Deutschland wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts. Aufgrund eines Rechtsgutachtens des Bundesverfassungsgerichtes liegt die Kompetenz für das Bauordnungsrecht bei den deutschen Bundesländern.

Sie regelt als Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts die Bedingungen, welche bei jedem Bauvorhaben zu beachten sind. Dagegen werden die Bedingungen, auf welchen Grundstücken überhaupt und in welchem Art und Ausmaß gebaut werden darf, durch das Bauplanungsrecht bestimmt. Die Anforderungen der Bauordnung beziehen sich einerseits auf das Grundstück, andererseits auf seine Bebauung:

  • die Einhaltung von Abständen,

  • die Statik (Standsicherheit, Erdbebenschutz ..),

  • Bestimmungen für Rettungswege, Treppenbreite und Notausgang,

  • den Lichteinfall - vor allem für Nachbargebäude,

  • den Schutz gegen Schall, Feuchtigkeit und Korrosion,

  • den Brandschutz und Wärmeschutz, die Art der Heizung,

  • die Verkehrssicherheit usw.

Neben diesen materiellen Regelungen, regeln die Bauordnungen auch die Formalien des Bauordnungsrecht, wie den Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens, die Organisation der Bauaufsichtsbehörden und die Voraussetzungen für die Bauvorlageberechtigung.

Die Bauordnung wird ergänzt durch zugehörige Erlasse und Durchführungsbestimmungen, sowie technische Baubestimmungen und bauaufsichtlich eingeführte Baunormen.

Auch weitere Themenbereiche zählen zum Bauordnungsrecht - z. B. die Garagenverordnung, Prüfungsbestimmungen zu Schornsteinen und Kaminen, Betrieben, Kleinkraftwerken usw.

Gleiches gilt auch für die Bauordnungen der Bundesländer in Österreich. Gewisse Einschränkungen können zusätzlich die einzelnen Gemeinden in der Gemeindebauordnung festlegen.

Geschichte

Die Wurzeln des heutigen Bauordnungen gehen auf innerhalb berufsständischer Organisationen wie Zünften und Bauhütten überlieferte Anforderungen an Bauwerke zurück. Mit dem anwachsen der Städte nahmen die Sicherheitsanforderungen an Bauwerke zu. Insbesondere die Brandgefahr wuchs erheblich. Um dem entgegen zu wirken wurden im späten Mittelalter städtische Bauordnungen geschaffen. In der Zeit des Absolutismus kam es zu einer Verlagerung der Rechtssetzung von den Kommunen hin zu den Ländern und Staaten, weiters gewann die Gestaltung der Bauwerke zunehmend Bedeutung in den Bauordnungen. Durchgehender Grundgedanke blieb aber bis in die 1980er Jahre das Prinzip der Prävention durch die Überwachung von Seiten der öffentlichen Hand. Danach setzte in Deutschland im Zuge der Entbürokratisierung eine Reihe von Bauordnungsnovellen ein mit die weitgehend vom Präventionsprinzip abschied nahm, zugunsten eines repressiven Systems, d. h. die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften liegt beim Bauherrn unterstützt durch die Bauvorlageberechtigten. Verstöße werden im Nachhinein durch Bußgelder, Abrißverfügungen usw. geahndet.

Musterbauordnung

Die Bauministerkonferenz koordiniert die Bauordnungen der deutschen Bundesländer. Sie ist die Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder (ARGEBAU), an deren Gremien regelmäßig auch der für das Bauwesen zuständige Bundesminister teilnimmt. Die Sachverständigenkommission hat ein Muster für die Bauordnungen der Länder ausgearbeitet. Auf diese Musterbauordnung gehen die Bauordnungen sämtlicher Länder zurück. Die Länderbauordnungen weisen deshalb im wesentlichen übereinstimmende Vorschriften auf. Sie sind lediglich in einigen marginalen Details unterschiedlich, etwa in der Benennung der Paragraphen, in Bayern Artikel genannt. Die aktuelle Fassung der Musterbauordnung stammt aus dem Jahr 2002.

Quelle Wikipedia

Musterbauordnung im Langtext