Baugutachten
Im 3. Bauschadensbericht des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wurden die durch Fehler bei der Planung, Ausführung und Materialherstellung verursachten vermeidbaren Schadenskosten bei Hochbauleistungen auf ca. 3,3 Milliarden Euro geschätzt, wovon rund die Hälfte, nämlich 1,65 Milliarden Euro, auf Fehlleistungen und Bauschäden bei Instandsetzung und Modernisierungen entfallen.
Die im 3. Bauschadensbericht aufgezeigte Verteilung von Bauschäden lässt erkennen, dass die meisten Bauschadensfälle im Neubau sowie der Sanierung von Altbauten (ca. 80 Prozent und) während der ersten fünf Jahre nach Fertigstellung auftreten.
Ca. 75 % aller Bauschäden treten an Außenwänden, Dächern und Balkonen sowie an Erdberührten Bauteilen, vor allem an Abdichtungen, an. Die Schadenverteilung zwischen Neu- und Altbau unterscheidet sich nicht wesentlich.
Die einzelnen Sachgebiete für Baugutachten und Baugutachter / Bausachverständiger finden Sie hier
Technische Bauherrenberatung im Vorfeld einer Bautätigkeit
Im Lebenszyklus eines Hauses wird ein Baugutachten oder Baugutachter / Bausachverständiger in den unterschiedlichsten Phasen benötigt. Es beginnt mit der Prüfung von Bauplanungsunterlagen auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der gültigen DIN - Normen wie z.B. DIN 18202-Toleranzen im Hochbau, DIN 18065-Gebäudetreppen und DIN 18195-Abdichtungen im Hochbau.
Projektbegleitende Qualitätskontrolle
Während der Bauphase kann ein Baugutachter / Bausachverständiger im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätskontrolle tätig werden. Er wird in dieser Bauphase stichpunktartig schadensträchtige Konstruktionen und Baumängel, bevor sie nicht mehr sichtbar sind, begutachten, etwaige Baumängel benennen und die Beseitigung dieser Baumängel empfehlen. Die entstandenen Sanierungskosten kann der Baugutachter ausweisen.
Übernahme der Gebäudeabnahme
Spätestens bei der Abnahme eines fertiggestellten Hauses sollte eine fachkundige Person oder Baugutachter / Bausachverständiger dem privaten Bauherren beratend zur Seite stehen. Die Bauabnahme stellt einen wichtigen Punkt im Bauprozess dar. Hier wird die Beweislast umgekehrt. Vor der Abnahme ist bei Anzeige eines Mangels die ausführende Firma bzw. der Bauträger dafür verantwortlich zu beweisen, dass kein Baumangel vorliegt, nach der Abnahme ist der Bauherr dafür verantwortlich einen aussagekräftigen Beweis für das Vorhandensein eines Mangels vorzulegen. Um den aussagekräftigen und nicht anfechtbaren Beweis eines Mangels zu erbringen, ist in der Regel nur ein mit besonderer Fachkunde ausgestatteter Baugutachter / Bausachverständiger fähig.
Baugutachten
Ein privates Baugutachten beschreibt in der Regel einen Bauzustand. Es gibt Auskunft darüber, ob eine Konstruktion den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführt wurde. In einem Baugutachten werden Ursachen für den Zustand und der eventuell vorhandenen Baumängel benannt. Auch nennt das Baugutachten Möglichkeiten zur Sanierung der Baumängel. Wenn es gewünscht wird, werden die hierfür benötigten Kosten ausgewiesen.
Auch in einem gerichtlichen Bauprozess ist es unter Umständen notwendig einen privaten Baugutachter heranzuziehen. Hier hat der Privatgutachter die Aufgabe eine Beweislage zu schaffen, d.h. er ist für die aussagekräftige Benennung von Mängeln in einem Baugutachten verantwortlich. Erst wenn die Parteien sich über einzelne Sachverhalte nicht einigen können, wird das Gericht einen eigenen Bausachverständigen hinzuziehen.
Beratung beim Kauf von einem Haus
Neben der Erstellung von Gutachten kann ein Baugutachter eine vorhandene Bausubstanz, z. B. vor einem beabsichtigten Kauf, auf etwaige Bauschäden und Baumängel hin untersuchen und die für eine fachgerechte Sanierung erforderlichen Sanierungskosten schätzen.
Überprüfung der Kosten
Ist eine Baumaßnahme fertiggestellt kann ein Baugutachter die in Rechnung gestellten Leistungen mit den beauftragten Leistungen (Bau Soll-Bau Ist) überprüfen. Die der Rechnung zu Grunde liegenden Aufmaße werden mit den tatsächlich erbrachten Mengen verglichen und gegebenenfalls korrigiert.
Überprüfung des Gebäudebrandschutzes
Ein Gutachter kann in einem Brand-oder Bauschutzgutachten den vorhandenen Brandschutz mit dem erforderlichen Brandschutz vergleichen und eventuell erforderliche zusätzliche Brandschutzmaßnahmen benennen.
Bewertung von Bauzeitunterbrechungen
Wenn Ihre Baumaßnahme nicht rechtzeitig fertig geworden ist, kann ein Baugutachter / Bausachverständiger die erfolgten Bauzeitunterbrechungen bewerten und den hierfür Verantwortlichen im Rahmen seines Baugutachtens benennen.
Schimmelpilz auf innenseitigen Bauteiloberflächen
Immer mehr Mieter, Wohnungs- und Hausinhaber sehen sich mit einer Belastung durch Schimmelpilzbildung konfrontiert. Hier hilft ein Schimmelgutachten weiter.
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