DIN Norm 276-1 2008-12 Kosten im Hochbau / Kostengruppen

1 Vorwort

Die Berechnung von Kosten im Bauwesen wird in der DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ geregelt. Diese Norm gilt für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten im Hochbau. Sie erfasst die Kosten für Maßnahmen zur Herstellung, zum Umbau und zur Modernisierung der Bauwerke sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen (Investitionskosten).

In der DIN 276 werden nicht nur die Kosten von Hochbauten, sondern darüber hinaus auch weitere Leistungen mit einbezogen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erstellung von Hochbauten stehen, wie beispielsweise Kosten für Grundstück, Erschließung und Außenanlagen.

Ziel dieser Norm ist es, durch die Festlegung von Begriffen (z.B. Kostengruppen) und Unterscheidungsmerkmalen eine Voraussetzung für die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von Kostenermittlungen herzustellen. Die nach dieser Norm ermittelten Kosten können im weiteren Verlauf eines Bauvorhabens als Grundlage weiterer Planungs- und Entwurfsschritte dienen.

2. Kostenermittlung

Die Kostenermittlungen dienen als Grundlage für die Kostenkontrolle, für Planungs-, Vergabe- und Ausführungsentscheidungen sowie zum Nachweis der entstandenen Kosten.

Hierbei sind Kostenermittlungen in der Systematik der Kostengliederung zu ordnen und darzustellen um sicherzustellen, dass eine Nachvollziehbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt gewährleistet ist.

Die Kosten der Baumaßnahme sind in der Kostenermittlung vollständig zu erfassen. Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren zeitlich oder räumlich getrennten Abschnitten, so sollten für jeden Abschnitt getrennte Kostenermittlungen aufgestellt werden. Die Kostenermittlung kann mit nachfolgenden Methoden erfolgen.

2.1 Kostenschätzung

Die Kostenschätzung dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Vorplanung.

Grundlagen für die Kostenschätzung sind unter anderem die Planungsunterlagen aus der Vorplanung.

2.2 Kostenberechnung

Die Kostenberechnung dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung. Grundlagen für die Kostenberechnung sind:

• Planungsunterlagen (Entwurfszeichnungen/ Detailpläne)

• Mengenberechnung (Kostengruppen)

2.3 Kostenanschlag

Der Kostenanschlag dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe. Wichtigste Grundlagen für den Kostenanschlag sind:

• endgültige Planungsunterlagen (Ausführungszeichnungen)

• Berechnungen, z. B. für Standsicherheit, Wärmeschutz oder technische Anlagen

• Mengenberechnung (Kostengruppen)

2.4 Kostenfeststellung

Die Kostenfeststellung dient zum Nachweis der entstandenen Kosten sowie gegebenenfalls um Vergleiche und Dokumentationen besser durchführen zu können. Wichtigste Grundlagen für die Kostenfeststellung sind:

• geprüfte Abrechnungsbelege

• Planungsunterlagen, Abrechnungszeichnungen

2.5 Kostengliederung

Die Kostengliederung sieht drei Ebenen der Kostengliederung vor. Diese sind durch dreistellige Ordnungszahlen gekennzeichnet. In der 1. Ebene der Kostengliederung werden die Gesamtkosten in folgende sieben Kostengruppen gegliedert: