Putzflächen

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Erscheinungsbild von Fassadenputz, Beurteilung von Unebenheiten innerhalb der Toleranzen der DIN18202

Bei der Erstellung von Außenwandputzflächen wird ein möglichst gleichmäßiges Erscheinungsbild angestrebt. Das Gesamterscheinungsbild eines Putzes muss im üblichen Betrachtungsabstand gleichmäßig wirken. Auffällige Streifen oder Schattierungen, wie sie besonders häufig bei Arbeitsunterbrechungen und Ansätzen in Höhe von Gerüstlagen entstehen müssen nicht hingenommen werden.

Inwieweit Unebenheiten einer Putzfläche, bei Messwerten unterhalb der Angaben DIN 18202 (Maßtoleranzen im Hochbau) trotzdem einen Mangel darstellen, ist letztendlich abhängig von der Störwirkung bei gebrauchsüblichen Betrachtungsabstand und Lichtverhältnissen.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Beurteilung der Putzflächen nicht bei Streiflicht durchgeführt wird, es sei denn man hat eine Streflichtfestigkeit vertraglich vereinbart.

Ist z.B. die optische Bedeutung der Flächen bei Streiflichtsituationen von hoher Bedeutung sind die erhöhten Anforderungen der DIN 18202 Zeile 7 anzuwenden und zu vergüten.

Zur Beurteilung von Putz an Fassaden ist nach Prüfung der Ebenheitstoleranzen nur das Erscheinungsbild bei einem gebrauchsüblichen streiflichtfreien Betrachtungsstandpunkt maßgebend.

Zur Wertung eine eventuell vorliegenden Mangels ist zuerst festzustellen, ob ein hinnehmbarer geringer Mangel vorliegt. Dieses kann mit einer Matrix nach Oswald (Oswald R.: Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Gebäuden, Seite 102, 2. überarbeitete und erw. Auflage 2000, Bauverlag 1998) erfolgen.

Die Matrix ist folgendermaßen zu interpretieren:

Ein Mangel kann nur "hinnehmbar" sein, wenn er die Gebrauchstauglichkeit nur gering beeinträchtigt. Dieses Beurteilungsproblem kann klarer gefaßt werden, wenn man untersucht, wie stark ein bestimmtes Gebrauchsmerkmal beeinträchtigt wird und wie wichtig dieses Gebrauchsmerkmal im Einzelfall für die Gebrauchstauglichkeit ist. Es wird von Oswald vorgeschlagen, diese Aspekte durch Klassifizierung "gering", "mäßig", "deutlich", und "sehr stark" oder durch Skalieren von 0% bis 100% zu bewerten und in einer Matrix zusammenzufassen.

Oswald schlägt vor bei Werten unter 2% von einer Bagatelle zu sprechen und diese als mangelfrei zu werten. Er schlägt weiter vor, Werte unter 15% als noch geringe, nicht wesentliche Beeinträchtigungen zu beurteilen und in diesem Bereich von "hinnehmbarem Mangel" zu sprechen. Auch diese Mängel sind grundsätzlich durch Nachbesserung zu beseitigen, wenn nicht die Einrede der Unverhältnismäßigkeit erhoben wird und wenn der Nachbesserungsaufwand tatsächlich nicht unverhältnismäßig hoch ist. Sonst ist in solchen Fällen eine Minderung angemessen.