DIN18195 Teil 1 Grundsätze
Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für die Abdichtung von nicht wasserdichten Bauwerken oder Bauteilen gegen:
- | Bodenfeuchte nach DIN 18195-4, |
- | nichtdrückendes Wasser nach DIN 18195-5, |
- | von außen drückendes Wasser nach DIN 18195-6, |
und
- | von innen drückendes Wasser nach DIN 18195-7 mit den erforderlichen Werkstoffen nach DIN 18195-2. |
Des Weiteren gilt diese Norm für Abdichtungen unter intensiv begrünten Dachflächen, für das Herstellen der Abdichtungen über Bewegungsfugen nach DIN 18195-8, für Durchdringungen, Übergänge und Abschlüsse nach DIN 18195-9 und für Schutzschichten und Schutzmaßnahmen nach DIN 18195-10.
Diese Norm gilt nicht für die Abdichtung von:
- | die Abdichtung von nicht genutzten und von extensiv begrünten Dachflächen (siehe DIN 18531), |
- | die Abdichtung von Fahrbahnen, die zu öffentlichen Straßen oder zu Schienenwegen gehören, z. B. Fahrtafeln, |
- | die Abdichtung von Deponien, Erdbauwerken und bergmännisch erstellten Tunnel, |
- | nachträgliche Abdichtungen in der Bauwerkserhaltung oder in der Baudenkmalpflege, es sei denn, es können hierfür Verfahren angewendet werden, die in dieser Norm beschrieben werden, |
- | wasserundurchlässig Bauteile, die so dicht sind, dass sie im Sinne diese Norm eine Abdichtung benötigen. |
Definitionen
Für die Anwendung dieser Regeln gelten die Definitionen nach DlN 55946-1 (Bitumen), für nach DlN 7724 (polymere Werkstoffe), sowie weitere.
Grundsätze, Zuordnung der Abdichtungsarten
Die DIN 18195 ist nicht nur für den Abdichtungsfachmann von großer Bedeutung, sonder auch für diejenigen , die verantwortlich für die Gesamtplanung und Ausführung des Bauwerks sind. Von der gemeinsamen Arbeit hängen Wirkung und Bestand der Bauwerksabdichtung ab. Abhängig von der Angriffsart des Wassers und der Nutzung des Bauwerks ist die Wahl der Abdichtung mit der entsprechenden Dimensionierung, der Ausführung und seiner Bestandteile (siehe Tabelle 1, Zuordnung der Abdichtungsarten nach dieser Norm zu Wasserbeanspruchung und Bodenart). Die Wahl der Abdichtungsart ist außerdem von der Bodenart, der Geländeform, des Bemessungswasserstandes und von den physikalischen Beanspruchungen abhängig. Um diese Verhältnisse feststellen zu können, sind frühzeitig Untersuchungen durchzuführen die bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Bodenfeuchte ist immer vorhanden.
Stark durchlässige Böden:
Sind so durchlässig, dass Wasser in tropfbar flüssiger Form ständig von der Geländeoberfläche bis zum freien Grundwasserstand absickern kann, ohne sich auch bei starken Niederschlägen vorübergehend aufzustauen.
Wenn der Durchlässigkeitsbeiwert nach DIN 18130-1, k> 10⁻⁴ m/s für Baugelände und Verfüllmaterial eingehalten ist, kann die Abdichtung von Sohle und Außenwand nach DIN 18195-4 ausgeführt werden.
Ist der Durchlässigkeitsbeiwert nicht bekannt, ist eine Baugrunduntersuchung durchzuführen.
Wenig durchlässige Böden:
Bei einem Durchlässigkeitsbeiwert k≤ 10⁻⁴ m/s muss damit gerechnet werden, dass in den Arbeitsraum eindringendes Oberflächen- und Sickerwasser sich vor den Bauteilen zeitweise aufstaut und sie als Druckwasser beansprucht. Im Regelfall ist die Abdichtung nach DIN 18195-6 erforderlich.
Ist eine auf Dauer funktionierende Dränung nach DIN 4095 verbaut, die ein Aufstauen bei diesem Boden verhindert, kann nach DIN 18195-4 abgedichtet werden.
Alle waagerechten und geneigte Deckenflächen, im Freien und im Erdreich sowie die Fußböden und die spritzwasserbeanspruchten Wände in Nassräumen sind nach DIN 18195-5 abzudichten, sofern sie nicht durch drückendes Wasser beansprucht werden.
Bei Grundwassereinwirkung und vergleichbarem Wasserangriff ist nach DIN 18195-6 abzudichten.
Gegen drückendes Wasser von innen ist nach DIN 18195-7 abzudichten.
Oberflächenwasser ist vom Gebäude wegzuführen, z.B. durch herstellen von Gegengefälle oder Rinnen.