DIN 18195 Teil 9 Durchdringungen, Übergänge, Abschlüsse
Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für das Herstellen von Durchdringungen, Übergängen und An- und Abschlüssen von Abdichtungen gegen:
- | Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser nach DIN 18195-4, |
- | nichtdrückendes Wasser einschließlich Abdichtungen unter intensiv begrünten Dachflächen nach DIN 18195-5, |
- | von außen drückendes Wasser und zeitweise aufstauendes Sickerwasser nach DIN 18195-6, |
- | gegen von innen drückendes Wasser nach DIN 18195-7. |
Begriffe
Anforderungen
Bei der Planung und Ausführung sind folgende Anforderungen einzuhalten und ggf. besondere Maßnahmen dafür zu treffen:
Dichtheit
Ein Hinter- oder Unterlaufen der Durchdringungen, Übergängen und An- und Abschlüssen muss erforderlichenfalls mit Hilfe von Einbauteilen verhindert werden.
Lagesicherheit
Im Regelfall sind besondere Einbauteile erforderlich, um ein Ablösen oder Abrutschen der Ränder von Abdichtungen zu verhindern. Diese können bei einem guten Haftverbund zum Untergrund entfallen.
Dauerhaftigkeit
Bei zu erwartenden Bewegungen der Bauteile oder angrenzenden Bodenschichten dürfen Durchdringungen, Übergänge und An- und Abschlüsse ihre Funktion nicht verlieren.
Bauliche Erfordernisse
Durchdringungen sollen auf die notwendige Anzahl beschränkt werden und müssen so beschaffen sein, dass sie den Erfordernissen der Abdichtung entsprechen. Die Anordnung von Übergängen und Durchdringungen muss so erfolgen, dass die Bauwerksabdichtung fachgerecht angeschlossen werden kann. Die Flächen der Abschlüsse müssen so beschaffen sein, dass sie ausreichend hoch über dem Nutzbelag liegen, frei zugänglich sind und das Abdichtungsende sicher befestigt werden kann.
Mindestabstände
- | Manschetten, Klebeflansche und Anschweißflansche untereinander mind. 150 mm |
- | Manschetten, Klebeflansche und Anschweißflansche zu Wandanschlüssen und Bauwerkskanten- und Kehlen mind. 150 mm |
- | Manschetten, Klebeflansche und Anschweißflansche zu Bewegungsfugen mind. 300 mm |
- | Los- und Festflanschkonstruktionen zu Bauwerkskanten- und Kehlen mind. 300 mm |
- | Los- und Festflanschkonstruktionen zu Bewegungsfugen mind. 500 mm |
Zu wartende Bauteile
Um Bauteile wie z.B. Abläufe bei Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser warten zu können, müssen sie einfach und frei zugänglich sein.
Konstruktive Gestaltung von aufgehenden Bauteilen für Abschlüsse bei Abdichtungen nach DIN 18195 Teil 4 bis Teil 6
Das Abdichtungsende am aufgehenden Bauteil soll so beschaffen sein, dass es wenn möglich nicht wasserbeansprucht wird und es gut geschützt vor Mechanischen Beschädigungen liegt.
Gebäudesockel für Abschlüsse von Abdichtungen nach DIN 18195-4 und DIN 18195-6, Abschnitt 9:
Aufgehende Wände mit Bekleidung; die Abdichtung liegt auf der aufgehenden Wand hinter der wasserbeanspruchten Ebene. Wird die Bekleidung durch die Abdichtung verankert, muss die Verankerung wie bei Durchdringungen abgedichtet werden.
Aufgehende Wände ohne Bekleidung; die Abdichtung und die Randverwahrung wird oberhalb der Geländeoberfläche in einen Rücksprung angeordnet.
Sockelbereich; die Abdichtung gegen Bodenfeuchte und zeitweise aufstauendes Sickerwasser wird ca. 300 mm über die Geländeoberkante geführt.
Unverputztes zweischaliges Mauerwerk; die Abdichtung wird hinter der Verblendschale auf der Außenseite der Innenschale hochgeführt. Wenn möglich sollte der Schalenzwischenraum über der Geländeoberfläche entwässert werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist in eine Dränung oder in eine Sickerschicht unterhalb der Geländeoberfläche zu entwässern.
Abschlüsse bei Abdichtungen nach DIN 18195-5:
Waagerechte und schwach geneigte Flächen; Abdichtung deutlich bis über die Wasserbeanspruchung (mind. 150 mm) auf die Schutzschicht der aufgehenden Wand führen, ausreichend sichern und verwahren.
Aufkantungen an freien Dachrändern; Abdichtung grundsätzlich bis zur Außenkante der Fassade führen und befestigen (mind. 100 mm über Oberfläche des Belags). Randabschluss im Gefälle zur Abdichtungsseite mit Randabdeckung oder Randabschlussprofil ausführen.
Decken überschütteter Bauwerke; Abdichtung mind. 200 mm unter die Fuge zwischen Decke und Wand führen und mit der evtl. vorhandenen Wandabdichtung verbinden.
Anordnung der Abdichtung bei Türschwellen:
Sind z.B. bei behindertengerechten Hauseingängen oder Terrassentüren die Aufkantungshöhen nicht herstellbar, müssen besondere Maßnahmen gegen das Hinterlaufen der Abdichtung und Eindringen von Wasser getroffen werden. Türpfosten und Türschwellen z.B. sind von der Abdichtung zu hinterfahren oder die Abdichtung z.B. mit Klemmprofilen wasserdicht an der Oberfläche anschließen. Zusätzlich sind Schwellenanschlüsse mit geringer Aufkantung durch z.B. Vordächer vor starker Wasserbelastung zu schützen. Damit bei Dachterrassen mit geschlossener Brüstung die Schwelle bei verstopften Abläufen nicht überstaut wird, sind ausreichend tiefe Überläufe anzuordnen.