DIN 18195 Teil 8 Abdichtungen über Bewegungsfugen

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Anwendungsbereich

Diese Norm gilt für die Abdichtung über Bewegungsfugen von Bauwerken mit Abdichtungen nach DIN 18195-4 bis DIN 18195-7.

Begriffe

Fugenkammer:

Ist eine beidseitige Aussparung in waagerechten oder schwach geneigten Flächen, oberhalb und unterhalb der Abdichtung die mit Fugenverguss ausgegossen wird.

Schleppstreifen:

Ist eine Trennlage aus geeigneten Stoffen über einer Fuge in einer unverklebten Zone.

Anforderungen

Diese Abdichtungen müssen das Eindringen von Wasser oder Bodenfeuchte über die Fugen in das Bauwerk verhindern. Sie müssen unempfindlich gegenüber Lösungen aus Beton und Mörtel sein. Die Schutzwirkung darf durch zu erwartende Bewegungen, wie Setzungen, Schwinden und Temperaturänderungen nicht verloren gehen. Bei der Planung ist die zu berücksichtigen.

Bauliche Erfordernisse

Bei der Planung und Ausführung von Bewegungsfugen und deren Abdichtung sind unter Anderem z.B. folgende Dinge zu beachten und einzuhalten:

- Bewegungsfugen in Bauwerkskonstruktionen ca. 20 mm breit,
- Anzahl und Lage auf die statische Notwendigkeit beschränken,
- Bewegungsgrößen und Abstände,
- handwerksgerechte Ausführung,
- möglichst gradliniger Verlauf der Fugen,
- zu beiden Seiten der Fuge sollte die Abdichtung in der selben Ebene liegen,
- zu erwartende Beanspruchung,
- Art, Größe und Richtung der aufzunehmenden Bewegung an die Ausbildung der Fugen und dessen Abdichtungssystem abstimmen,
- Verformung der Abdichtung.
   
   

Ausführung

Es wird in zwei Fugentypen je nach Häufigkeit der Bewegung unterschieden:

Fugen Typ I:

Für langsame und einmalig oder seltene wiederholende Bewegungen wie z.B. Längenänderungen oder Setzungsbewegungen durch jahreszeitliche Temperaturschwankungen.

Fugen Typ II:

Für schnelle oder häufig wiederholende Bewegungen wie z.B. wechselnde Verkehrslasten oder Längenänderungen durch tageszeitlicher Temperaturschwankungen.

Die Maße der Fugenbewegungen nach DIN 18195-8, 7.1 sind einzuhalten.

Abdichtung gegen Bodenfeuchte

Fugen Typ I mit Bewegungen bis 5 mm:

Abdichtungen über Fugen bei Flächenabdichtungen aus Bitumenwerkstoffen sind mit mindesten einer Lage Bitumen- Dichtungs- oder Schweißbahn (300 mm breit), mit Gewebe- oder Polyestervlieseinlage zu verstärken.

Abdichtungen über Fugen bei Flächenabdichtungen aus Kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen werden mit bitumenverträglichen Fugenbändern aus Kunststoff- dichtungsbahnen mit Vlies- oder Gewebekaschierung in die Bitumendickbeschichtungen eingebettet.

Abdichtungen über Fugen bei Flächenabdichtungen aus Bitumen- KSK- Bahnen sind mit einem zusätzlichen Streifen (300 mm breit) aus Bitumen- KSK- Bahnen zu verstärken.

Abdichtungen über Fugen bei Flächenabdichtungen aus lose verlegten Kunststoff- oder Elastomer- Dichtungsbahnen dürfen ohne weitere Verstärkung über den Fugen durchgezogen werden.

Fugen Typ I mit Bewegungen über 5 mm:

Sie sind wie Fugen Typ I mit Bewegungen über 5 mm, Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen herzustellen.

Fugen Typ II:

Sie sind wie Fugen Typ II, Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen herzustellen.

Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen

Um das Einsinken der Abdichtung in den Fugenspalt zu verhindern, ist die Abdichtung über der Fuge ggf. zu verstärken (z.B. mit Stützblechen).

Fugen Typ I mit Bewegungen bis 5 mm:

Abdichtungen nach DIN 18195-5, Abdichtungen mit Bahnen für mäßige und hohe Beanspruchung, werden über der Fuge durchgeführt. Wenn erforderlich, sind Schleppstreifen unter der Abdichtung mit einer Mindestbreite von 100 mm anzuordnen. Bei loser Verlegung mit einer wirksamen Trennschicht, darf dieser entfallen. Bei verklebten Abdichtungen ist eine Verstärkung mit einer Mindestbreite von 300 mm des gleichen Bahnenmaterials anzuordnen.

Abdichtungen nach DIN 18195-5 mit Asphaltmastix werden über der Fuge unterbrochen. Diese Fuge ist zu vergießen und es ist zusätzlich ein mindestens 100 mm breiter Schleppstreifen anzuordnen. Über der Fuge ist bei mäßiger Beanspruchung mit mindestens einer, bei hoher Beanspruchung mindesten zwei Bitumen- oder Polymerbitumenbahnen mit Polyestervlies- oder Gewebeeinlage mit einer Breite von 500 mm die Abdichtung zu ersetzen.

Über Bauwerksfugen mit Abdichtungen nach DIN 18195-5 mit Bitumenschweißbahnen in Verbindung mit Gussasphalt ist die Abdichtung durch eine zweite Lage des selben Bahnentyps mit einer Breite von 1000 mm zu verstärken. Darüber darf ohne Unterbrechung die Gussasphaltschicht durchgezogen werden.

Abdichtungen nach DIN 18195-5 mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen sind wie Abdichtung gegen Bodenfeuchte, Fugen Typ I mit Bewegungen bis 5 mm auszuführen.

Fugen Typ I mit Bewegungen über 5 mm:

Die Abdichtung bei Flächenabdichtungen aus Bitumenwerkstoffen wird über den Fugen durchgezogen und ist mit ein oder zwei 300 mm breiten Streifen aus Bitumen- und Polymerbitumenbahnen mit Polyestervlieseinlage, oder bitumenverträglichen Kunststoff- und Elastomer- Dichtungsbahnen zu verstärken.

Abdichtungen mit nackten Bitumenbahnen können auch mit einem Edelstahl- oder Kupferband verstärkt werden.

Kunststoff- oder Elastomer- Dichtungsbahnen als Flächenabdichtung sind im Fugenbereich durchzuziehen und mit kunststoffbeschichteten Blechen oder einzubetonierenden außenliegenden Fugenbändern zu unterstützen.

Flächenabdichtungen aus Bitumen- KSK- Bahnen sind über den Fugen mit jeweils oben- und untenliegenden Streifen der Bahn zu verstärken.

Sonderkonstruktionen sind bei der Abdichtung mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen erforderlich.

Fugen Typ II:

Die Art der Abdichtung ist unter Berücksichtigung der Häufigkeit und Größe der Fugenbewegung im Einzelfall festzulegen (z.B. durch Anordnung von Fugenbändern oder vorgefertigter Fugenkonstruktionen).

Abdichtungen gegen von außen drückendes wasser und zeitweise aufstauendes Sickerwasser

Fugen Typ I, von außen drückendes Wasser:

Die Abdichtung bei Flächenabdichtungen wird über den Fugen durchgezogen und ist durch mindestens zwei 300 mm breiten Streifen aus Kupferband, Edelstahlband oder Kunststoff- oder Elastomer- Dichtungsbahnen zu verstärken. Für Anordnung, Anzahl und Größe gilt Tabelle 1, Verstärkungsstreifen und Fugenkammern für Fugen Typ 1.

Bei nur zwei angeordneten Streifen müssen diese grundsätzlich aus Metall bestehen. Diese sind an der Außenseite der Abdichtung anzuordnen und mit einer Zulage Bitumenbahnen zu schützen.

Bei lose verlegten Kunststoff- Dichtungsbahnen sind die Abdichtungen über den Fugen mit vier- stegigen Fugenbändern zu unterstützen, zu verstärken und zu verschweißen.

Fugen Typ I, zeitweise aufstauendes Sickerwasser, Bewegungen bis 5 mm:

Bahnen zur Ausführung von Abdichtungen gegen aufstauendes Sickerwasser werden über den Fugen durchgezogen und mit einer Zulage des selben Bahnentyps der Mindestbreite von 500 mm verstärkt.

Abdichtungen nach DIN 18195-6 mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen sind wie Abdichtung gegen Bodenfeuchte, Fugen Typ I mit Bewegungen bis 5 mm auszuführen.

Fugen Typ I, zeitweise aufstauendes Sickerwasser, Bewegungen über 5 mm:

Die Abdichtung über den Fugen ist wie Fugen Typ II im Folgendem auszuführen.

Fugen Typ II:

Grundsätzlich ist die Abdichtung über den Fugen mit Sonderkonstruktionen herzustellen (z.B. mit Los- und Festflanschkonstruktionen nach DIN 18195-9).