DIN 18195 Teil 6 Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser

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Anwendungsbereich

Diese Norm gilt für die Abdichtung von Bauwerken gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser, d.h. gegen Wasser, das von außen auf die Abdichtung einen hydrostatischen Druck ausübt.

Anforderungen

Diese Abdichtungen dürfen nicht empfindlich gegen Mörtel- und Betonwasserlösungen sein. Aus langjährigen Beobachtungen ist der Bemessungswasserstand zu ermitteln. Im Regelfall ist die Abdichtung auf der wasserzugewandten Seite des Bauwerks anzuordnen. Sie muss eine geschlossene Wanne bilden, das heißt das Bauwerk allseitig umschließen. Bei stark durchlässigem Boden ist die Abdichtung bis mindestens 300 mm über den Bemessungswasserstand zu führen und die darüber anschließenden Wände und Decken gegen Sickerwasser zu schützen. Wegen der Gefahr einer Stauwasserbildung, ist bei einem wenig durchlässigem Boden die Abdichtung bis mindestens 300 mm über die Geländeoberkante zu führen. Dabei ist darauf zu achten, dass kein Hinterlaufen durch Niederschlag stattfinden kann. Die Schutzwirkung darf durch zu erwartende Bewegungen, wie Setzungen, Schwinden und Temperaturänderungen nicht verloren gehen. Bei der Planung ist dies zu berücksichtigen.

Bauliche Erfordernisse

Bei der Planung ist darauf zu achten, dass die Abdichtung fachgerecht eingebaut werden kann und die Beanspruchung der Abdichtung durch konstruktive Maßnahmen so gering wie möglich gehalten wird. Es dürfen der Abdichtung keine Kräfte parallel zu ihrer Ebene zugewiesen werden. Sollte dies nicht zu vermeiden sein sind Maßnahmen zu treffen damit Bauteile auf der Abdichtung nicht ausknicken oder gleiten. Gegen Gleitbewegungen für Bauteile im Gefälle und die Verschiebung der Bauwerksohle sind konstruktive Maßnahmen zu treffen. Ein Ablösen der Abdichtung von ihrer Unterlage ist konstruktiv zu vermeiden.

Abdichtungsarten

Abdichtungen gegen drückendes Wasser

Abdichtungen gegen Grundwasser und Schichtenwasser, unabhängig von Gründungstiefe und Bodenart.

Abdichtungen gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser

Abdichtungen von Kelleraußenwänden und Bodenplatten bis zu einer Gründungstiefe von 3,00 m unter Geländeoberkante in wenig durchlässigen Böden. Dabei soll die Unterkannte der Kellersole mindestens 300 mm über dem Bemessungswasserstand liegen.

Ausführung von Abdichtungen gegen drückendes Wasser

Es gelten die DIN 18195-3, 18195-8, 18195-9, 18195-10.

Sie dürfen nur hergestellt werden, wenn die Witterungsverhältnisse sich nicht nachteilig auf die Abdichtung auswirken. Oder es sind Vorkehrungen zu treffen, die dies verhindern. Die Abdichtungen sind mit Schutzschichten zu versehen, die unmittelbar nach der Fertigstellung der Abdichtung aufzubringen sind. Es sind Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung zu treffen.

Abdichtungen mit nackten Bitumenbahnen

Herzustellen ist die Abdichtung aus den angegebenen Lagen der Tabelle 1 (Anzahl der Lagen), die durch Bitumenklebemasse miteinander zu verbinden sind. Bei stark geneigten oder senkrechten Flächen ist falls erforderlich der Untergrund mit einem Voranstrich zu versehen. Die erste Bahnlage muss vollflächig an ihrer Unterseite mit Klebemasse versehen sein. Ein Deckaufstrich ist auf die Abdichtung zu bringen. Grundsätzlich muss die Abdichtung eingepresst werden. Der Flächendruck der auf sie ausgeübt wird muss mindestens 0,01 MN/m² betragen. In Bereichen wo dieser Wert nicht erreicht wird, z.B. in der Nähe der Geländeoberfläche, muss die Abdichtung vollflächig eingebettet sein. Der hydrostatische Druck des angreifenden Wassers darf bei der Ermittlung der Erdpressung nicht berücksichtigt werden. Anzubringen sind die Klebemassenschichten der Abdichtung im Bürstenstreich-, Gieß- oder im Gieß- und Einwalzverfahren. Bei höheren Belastungen als 0,6 MN/m² ist die Abdichtung mit nackten Bitumenbahnen und Metallbändern auszuführen. Klebeschichten und Deckaufstriche müssen den Mengen der Tabelle entsprechen und sind bei abweichenden Rohdichten entsprechen im Verhältnis einzubauen.

Abdichtungen mit nackten Bitumenbahnen und Metallbändern

Es ist keine Mindestpressung erforderlich wenn eine Lage von 0,1 mm Kupferband oder eine Lage von 0,05 mm Edelstahlband angeordnet ist. Bei dieser Abdichtung darf die Druckbelastung höchstens 1,0 MN/m² betragen. Werden diese Metallbänder doppelt eingebaut, darf diese Abdichtung mit bis zu 1,5 MN/m² belastet werden. Von der Wasserseite aus gesehen ist das Metallband in der zweiten Lage einzubauen. In Tabelle 2 (Anzahl der Lagen) sind die erforderlichen Lagen und Einbauverfahren aufgestellt.

Abdichtungen mit Bitumenbahnen und/ oder Polymerbitumen- Dachdichtungsbahnen

Bei stark geneigten oder senkrechten Flächen ist falls erforderlich der Untergrund mit einem Voranstrich zu versehen. Ein Deckaufstrich ist auf die Abdichtung zu bringen. Zu kombinieren sind Bitumenbahnen mit Gewebeeinlage mit anderen Trägereinlagen. Anzuordnen sind sie immer auf der Wasser abgewandten Seite der Abdichtung. Nicht erforderlich ist die Einpressung der Abdichtung. Bei dieser Abdichtung darf die Druckbelastung höchstens 1,0 MN/m² betragen, bei Bahnen mit einer Trägereinlage aus Glasgewebe höchstens 0,8 MN/m². Einzubauen sind die Bahnen im Gieß-, Flamm- oder Gieß- und Einwalzverfahren.

Abdichtungen mit Bitumen- Schweißbahnen

Diese Abdichtungen sollten nur in Ausnahmefällen eingebaut werden, wie z.B. im Überkopfbereich und an unterschnittenen Flächen. Einzubauen sind die Bahnen im Schweißverfahren. Die Anzahl der einzubauenden Lagen ist in Tabelle 3 (Anzahl der Lage und Art der Einlagen) und in Tabelle 4 (Einbaumengen bei Klebeschichten und Deckaufstrichen) angegeben, im Überkopfbereich und an unterschnittenen Flächen ist die Zeile 4 oder 5 auszuführen. Nicht erforderlich ist die Einpressung der Abdichtung. Bei dieser Abdichtung darf die Druckbelastung höchstens 1,0 MN/m² betragen, bei Bahnen mit einer Trägereinlage aus Glasgewebe höchstens 0,8 MN/m².

Abdichtungen mit Kunststoff- und Elastomer- Dichtungsbahnen und nackten Bitumenbahnen

Die Abdichtung ist aus einer Lage bitumenverträglicher Kunststoff- Dichtungsbahn nach Tabelle 5 (Dicke der Bahnen bei Abdichtungen) herzustellen, die zwischen zwei Lagen nackter Bitumenbahnen mit Bitumenklebemasse einzukleben ist. Falls erforderlich, ist der Untergrund mit einem Voranstrich zu versehen. Ein Deckaufstrich ist auf die Abdichtung zu bringen. Nicht erforderlich ist die Einpressung der Abdichtung. Bei dieser Abdichtung darf die Druckbelastung höchstens 1,0 MN/m² (bei PIB 0,6 MN/m²) betragen. Die Einbaumengen bei Klebeschichten und Deckaufstrichen richten sich nach Tabelle 4 (Einbaumengen bei Klebeschichten und Deckaufstrichen).

Abdichtungen mit Kunststoff- Dichtungsbahnen aus PVC-P, lose verlegt

Mit einer Dicke von mindestens 2,0 mm ist die Abdichtung aus einer Lage Kunststoff- Dichtungsbahnen herzustellen. Lose zwischen Schutzlagen aus geeigneten Stoffen ist diese Abdichtung nach DIN 18195-2 zu verlegen. Die obere Schutzlage kann auch aus mind. 1 mm dicken PVC-P- Bahnen/- Platten, halbhart hergestellt werden. An den Längs- und Querstößen ist diese obere Schutzlage zu verschweißen. Diese Abdichtung kann bis zu einer Eintauchtiefe von 4,0 m eingebaut werden. Nicht erforderlich ist die Einpressung der Abdichtung. Einzuteilen ist die Abdichtung in Felder von höchstens 100 m² in ein Abschottungssystem. Es sind außenliegende vierseitige Fugenbänder anzuordnen, die mit der Abdichtung zu verschweißen sind. Es sind für jedes dieser Abdichtungsfelder Kontroll- und Verpressröhrchen in dem abzudichtendem Bauteil einzubauen.

Ausführung von Abdichtungen gegen aufstauendes Sickerwasser

Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB)

In zwei Arbeitsgängen ist die kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung aufzubringen. Dabei ist eine Verstärkungslage nach dem ersten Arbeitsgang einzulegen. Es ist darauf zu achten, das die erste Abdichtungsschicht genügend getrocknet ist um nicht durch den nächsten Auftrag beschädigt zu werden. Nach Prüfung (DIN 18195-3, Pkt. 5.4.4) muss die Trockenschichtdicke mindestens 4 mm betragen. Nach einer ausreichenden Trocknung ist die Abdichtung grundsätzlich mit einer Schutzschicht zu versehen, die z.B. aus Perimeterdämmplatten oder Dränplatten mit abdichtungsseitiger Gleitfolie bestehen kann.

Abdichtungen mit Polymerbitumen- Schweißbahnen

Die Abdichtung ist aus mindestens einer Lage Polymerbitumen- Schweißbahnen herzustellen.

Ein Voranstrich ist falls erforderlich auf den Untergrund aufzubringen. Wenn die Abdichtung direkt auf Außenwände aus Beton oder Mauerwerk aufgebracht wird, ist dieser grundsätzlich aufzubringen. Vorzugsweise im Schweißverfahren sind die Bahnen einzubauen ohne Verwendung von zusätzlicher Klebemasse. Die Abdichtung ist mit einer Schutzschicht zu versehen, die z.B. aus Perimeterdämmplatten oder Dränplatten mit abdichtungsseitiger Gleitfolie bestehen kann.

Abdichtungen mit Bitumen- oder Polymerbitumenbahnen

Die Abdichtung ist aus mindestens zwei Lagen Bahnen mit Gewebe- oder Polyestervlieseinlage herzustellen. Vorzugsweise im Schweißverfahren sind die Bahnen einzubauen ohne Verwendung von zusätzlicher Klebemasse, können jedoch mit Klebemasse im Bürstenstreich-, Gieß- oder Flämmverfahren eingebaut werden. Ein Voranstrich ist falls erforderlich auf den Untergrund aufzubringen. Wenn die Abdichtung direkt auf Außenwände aus Beton oder Mauerwerk aufgebracht wird, ist dieser grundsätzlich aufzubringen. Es muss für die oberen Lagen aus Bitumendichtungs- und Dachdichtungsbahnen ein Deckaufstrich aufgebracht werden. Die Abdichtung ist mit einer Schutzschicht zu versehen, die z.B. aus Perimeterdämmplatten oder Dränplatten mit abdichtungsseitiger Gleitfolie bestehen kann.

Abdichtungen mit Kunststoff- und Elastomer- Dichtungsbahnen

Die Abdichtung ist aus einer Lage bitumenverträglicher Kunststoff- oder Elastomer- Dichtungsbahnen herzustellen. Unter Beachtung der Einbaumengen von Klebemassen müssen die Bahnen vollflächig auf einer geeigneten Unterlage aufzukleben. Ein Voranstrich ist falls erforderlich auf den Untergrund aufzubringen. Die Bahnen werden im Bürstenstreich- oder Flämmverfahren eingebaut. Je nach Werkstoffart sind die Längs- und Quernähte der Abdichtung mit Warmgas oder Quellschweißmittel zu verschweißen. Die Abdichtung ist mit einer Schutzschicht zu versehen, die z.B. aus Perimeterdämmplatten oder Dränplatten mit abdichtungsseitiger Gleitfolie bestehen kann.