DIN 18195 Teil 5 Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen

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Anwendungsbereich

Diese Norm gilt für die Abdichtung horizontaler und geneigter Flächen im Freien und im Erdbereich, sowie der Wand- und Bodenflächen in Nassräumen gegen nichtdrückendes Wasser wie z.B. Niederschlags-, Sicker- und Brauchwasser in tropfbar flüssiger Form, dass auf die Abdichtung keinen oder nur geringen hydrostatischen Druck ausübt.

Anforderungen

Abdichtungen nach dieser Norm müssen Bauteile gegen nichtdrückendes Wasser schützen.

Bei begrünten Flächen muss die Abdichtung gegen das durchdringen von Wurzeln sicher sein. Die Abdichtung muss so ausgeführt werden das sie zu keinem Zeitpunkt ihre Schutzwirkung verliert und es muss sicher gestellt werden das sie nicht beschädigt wird.

Bauliche Erfordernisse

Es ist dafür zu sorgen das die Abdichtung fachgerecht eingebaut werden kann und die Beanspruchung der Abdichtung so gering wie möglich gehalten wird.

Durch konstruktive Maßnahmen ist dafür zu sorgen das Risse im Bauwerk, Durchbiegungen bei Decken vermieden werden und auf die Abdichtung einwirkende Wasser abgeführt wird.

Werden Dämmsichten auf die Abdichtung gebracht ist dafür zu sorgen das sie keinen schädlichen Einfluss haben.

Bei nicht vermeidbar anstauenden Wasser darf der Wasserstand maximal 100mm betragen.

Lässt sich stehendes Wasser nicht vermeiden so ist darauf zu achten das sich dieses nicht schädigend auswirkt, gegebenenfalls sind konstruktive Maßnahmen, wie Gefälle zur Ableitung des Wassers zu treffen.

Sollten Schäden durch Wasser zu erwarten sein sind Dränschichten anzuordnen.

Es ist darauf zu achten das keine Kräfte parallel zu ihrer Ebene zugewiesen werden.

Sollte dies nicht zu vermeiden sein sind Maßnahmen zu treffen damit Bauteile auf der Abdichtung nicht ausknicken oder gleiten.

Abläufe zur Entwässerung müssen die Nutzfläche und die Abdichtungsebene dauerhaft entwässern und für Wartungsarbeiten leicht zugänglich sein.

Arten der Beanspruchung

Es werden mäßig beanspruchte und hoch beanspruchte Abdichtungen unterschieden.

Zu den mäßig beanspruchten zählen Balkone und spritzwasserbelastende Fußboden- und Wandflächen im Wohnungsbau, sofern sie nicht anderweitig gegen eindringende Feuchtigkeit geschützt sind.

Bei Bädern ohne Bodeneinlauf mit feuchtigkeitsempfindlichen Bauteilen muss der Schutz gegen Feuchtigkeit besonders beachtet werden.

Zu den hoch beanspruchten Flächen zählen Dachterrassen, intensiv begrünte Flächen, Parkdecks, Hofkellerdecken und Durchfahrten, erdüberschüttete Decken, durch Brauch- oder Reinigungswasser stark beanspruchte Flächen in Nassräumen wie z.B. öffentliche Dusche und gewerbliche Küchen.

Kann die abzudichtende Fläche nicht eingeordnet werden so ist diese als mäßig einzustufen, wenn die Verkehrslast meist ruhend ist und die Abdichtung nicht unter befahrenden Flächen liegt sowie die Wasserbeanspruchung gering und nicht ständig ist.

Ausführung

Es gelten die DIN 18195-3, 18195-8, 18195-9, 18195-10.

Abdichtungen dürfen nur bei Witterungsverhältnissen hergestellt werden die keinen schädlichen Einfluss auf die Abdichtung haben.

Abdichtungen sind vollflächig verklebt, Punktweise verklebt oder lose aufliegend herzustellen.

Temperaturbeanspruchungen sind bei der Planung zu berücksichtigen und bei Bitumenwerkstoffen muss die Temperatur an der Abdichtung mind. 30K unter dem Erweichungspunkt nach Ring und Kugel der Klebemassen und Deckaufstrichmittel bleiben.

Die Abdichtung von waagerechten oder schrägen Flächen ist an höher gehende Bauteile mind. 150mm über die Schutzschicht Hochzuführen.

Sollte dies nicht möglich sein sind besondere Maßnahmen gegen das Eindringen von Wasser zu treffen.

Beim Abschluss der Abdichtung von Decken überschütteter Bauwerke ist die Abdichtung mind. 200mm unter die Fuge zwischen Decke und Wänden herunterzuziehen ebenfalls ist die Abdichtung bei Wandflächen im Bereich von Wasserentnahmestellen mind. 200mm über die Wasserentnahmestelle zuführen.

Die Abdichtung ist vor Beschädigungen zu schützen und es ist eine Schutzschicht vorzusehen.

Abdichtungen für mäßige Beanspruchungen

Die Abdichtung ist mind. aus einer Lage Bahnen mit Gewebe-, Polyestervlies- o. Metallbandeinlage herzustellen und im Bürstenstreich-, Gieß-, Flämm- oder Schweißverfahren einzubauen.

Die folgende Tabelle muss eingehalten werden.

Einbaumengen für Klebeschichten und Deckaufstriche

Art der klebe- undDeckaufstrichmasse Bürstenstreich- oder Flämmverfahren Gießverfahren Gieß- und Einwalzverfahren Deckaufstrich
Bitumen, ungefüllt 1,5 1,3 - 1,5
Bitumen, gefüllt (Dichte=1,5) - - 2,5 -

Abdichtung mit kaltselbstklebenden Bitumen-Dichtungsbahnen (KSK)

Sind mind. einlagig herzustellen und der Untergrund ist mit einem kaltflüssigen Voranstrich zu versehen.

Abdichtungen mit Kunststoff-Dichtungsbahnen aus PIB oder ECB

Die Abdichtung ist mind. einlagig herzustellen mit einer Dicke von mind. 1,5mm.

Bei der Abdichtung ist eine Trennlage vorzusehen.

Abdichtungen mit Kunststoff-Dichtungsbahnen aus EVA und PVC-P sind mind. einlagig herzustellen mit einer Dicke von mind. 1,2mm und lose verlegt oder geklebt aufzubringen ist.

Bei PVC-P darf die Schutzlage aus einer kunststoff- Dichtungsbahn mit einer Dicke von mind. 1mm bestehen.

Abdichtung mit Elastomer-Bahnen sind mind. einlagig herzustellen mit einer Dicke von mind. 1,2mm und lose verlegt oder geklebt aufzubringen ist.

Es ist eine Schutzlage aufzubringen (mind. 300g/m² Vlies)

Abdichtung mit Elastomer-Dichtungsbahnen mit Selbstklebeschicht ist mit einem kraftschlüssigen Voranstrich zu versehen.

Die Abdichtung ist einlagig mit Selbstklebeschicht herzustellen und mit dem Untergrund zu verkleben.

Überlappungen sind mit Quellschweißmittel oder Warmgas zu verschweißen.

Abdichtungen mit Asphaltmastix in Verbindung mit Gussasphalt

Abdichtungen mit Asphaltmastix sind aus 2 Lagen Asphaltmastix mit Schutzschicht (Gussasphalt Nenndicke 25mm) herzustellen. Und darf nur auf waagerechten oder geneigten Flächen angewendet werden.

Es ist eine Trennlage vorzusehen und die Abdichtung muss im Mittel 15mm sein (mind.12mm und max.20mm).

Anschlussbahnen an Durchdringungen und Übergängen müssen mind. 300mm tief in die Mastixschicht einbinden.

Abdichtungen mit Asphaltmastix in Verbindung mit Gussasphalt sind wie Abdichtungen mit Asphaltmastix in Verbindung mit Gussasphalt herzustellen.

Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB) sind in zwei Arbeitsgängen aufzubringen.

Nachdem die erste Abdichtungsschicht getrocknet ist darf die zweite aufgebracht werden.

Die Schichtdicke nach dem Trocknen der beiden Schichten muss 3mm betragen und dann darf auch erst das Aufbringen der Schutzschicht erfolgen.

An Kehlen und Kanten sind Gewebeverstärkungen einzubauen.

Abdichtungen für hohe Beanspruchungen

Abdichtung mit nackten Bitumenbahnen ist aus mind. 3 Lagen herzustellen diese müssen miteinander verklebt werden und mit einem Deckaufstrich versehen werden.

Sie darf nur dort Angewendet werden wo eine Einpressung der Abdichtung mit einem flächendruck von mind. 0,01 MN/m² sichergestellt ist.

Abdichtung mit Bitumen- oder Polymerbitumenbahnen sind aus mind. 2 Lagen nach DIN 18195-2 herzustellen.

Die Bahnen sind zu verkleben vorzugsweise sind Schweißbahnen im Schweißverfahren einzubauen.

Abdichtung mit Kunststoff-Dichtungsbahnen aus PIB oder ECB sind aus einer Lage Kunststoff-Dichtungsbahnen (PIB mind. 1,5mm, ECB mind. 2,0mm dicke) herzustellen.

Werden die Dichtungsbahnen lose verlegt so sind zwei Schutzlagen aus geeigneten Stoffen einzubauen und bei verklebter Verlegung werden die Kunststoffbahnen mit Bitumen auf einer unteren Lage aus einer Bitumenbahn nach DIN 18195-2 verklebt.

Abdichtung mit Kunststoff-Dichtungsbahnen aus EVA, PVC-P oder Elastomeren sind einlagig herzustellen (mind. 1,5mm Dicke).

Wird die Dichtungsbahn lose verlegt so sind zwei Schutzlagen aus geeigneten Stoffen DIN 18195-5 einzubauen und bei verklebter Verlegung werden die Kunststoffbahnen mit Bitumen auf einer unteren Lage aus einer Bitumenbahn nach DIN 18195-2 verklebt.

Abdichtungen mit Metallbändern in Verbindung mit Bitumenbahnen sind aus einer Lage kalottengeriffelter Metallbänder nach DIN 18195-2 und aus einer Schutzlage herzustellen.

Abdichtung mit Metallbändern in Verbindung mit Gussasphalt sind mind. aus einer Lage kalottengeriffelter Metallbänder nach DIN 18195-2 mit einer darauf im Verbund angeordneten Schicht aus Gussasphalt (Nenndicke 25mm) herzustellen.

Im Bereich von Durchdringungen ist die Abdichtung mehrlagig auszuführen.

Die Anschlüsse sind gegen mechanische Beschädigungen und unmittelbare Sonneneinstrahlung zu schützen.

Abdichtungen mit Bitumen-Schweißbahnen in Verbindung mit Gussasphalt (Nenndicke 25mm) sind mind. einlagig herzustellen.

Der Untergrund ist mit lösemittelfreien Epoxidharz zu grundieren o. zu versiegeln.

In Gebäuden kann statt dessen auch mit einem Bitumen-Voranstrich behandelt werden.

Bei Fehlstellen oder Einkerbungen > 1,5mm ist der Untergrund zu spachteln.

Im Bereich von Anschlüssen ist die Abdichtung mehrlagig herzustellen und gegen Beschädigungen zu schützen.

Abdichtungen mit Asphaltmastix in Verbindung mit Gussasphalt (Nenndicke 25mm) ist einlagig herzustellen.

Der Asphaltmastix muss im mittel eine Dicke von 10mm aufweisen (mind. 7mm und max. 15mm Dicke)

Es ist eine Trennlage vorzusehen.

Im Bereich von Anschlüssen ist die Abdichtung mehrlagig herzustellen und gegen mechanische Einwirkungen zu schützen.