Allgemein anerkannte Regel der Technik
Allgemein anerkannte Regeln der Technik (kurz: a.a.R.d.T.) sind genau das, an was sich jeder Bauschaffende zu halten hat. Nicht etwa "Stand der Technik"!
Die a.a.R.d.T. sind wissenschaftlich und handwerklich anerkannt und haben sich insbesondere in der Praxis bewährt. DIN-Normen können a.a.R.d.T. sein, müssen es aber nicht. DIN-Normen alleine garantieren keine Einhaltung der a.a.R.D.T., da diese entweder veraltet, aber auch zu neu sein können. Im letzteren Falle liegen dann eben keine Erfahrungswerte vor.
Sie stellen den Sollzustand einer vertraglichen Leistung dar und bei Nichteinhaltung liegt in der Regel ein Mangel vor. Die Vertragsparteien können allerdings auch Abweichungen davon vereinbaren. Diese Abweichungen von den a.a.R.d.T. müssen schriftlich vereinbart werden.
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nicht in einem Buch zusammengefasst, so dass hier oft unterschiedliche Auffassungen vorhanden sind. Auch zwischen Juristen und Technikern.
Im Zweifelsfall raten wir Ihnen einen eigenen Sachverständigen und Rechtsanwalt beauftragen. Beide sollten "Hand-in-Hand" arbeiten.