Energieausweis

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Die Bundesregierung hat am 25.04.2007 die vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie vorgelegte neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) beschlossen. Mit der EnEV 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude schrittweise ab 2008 zur Pflicht.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis informiert den Besitzer und auch den Benutzer einer Immobilie objektiv über den Energiebedarf und ermöglicht es Immobilien hinsichtlich Ihrers Energieverbrauches nach einheitlichen Maßstäben zu vergleichen. Die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung stellen mit ca. ein Drittel den größten Anteil an den Betriebskosten dar. Für den Verbraucher gab es bisher keine einheitlichen Kriterien nach denen er diese auf Ihn zukommenden Betriebskosten bewerten konnte. Mit Hilfe des Energieausweises ist dieses auf einfache Art möglich. Aber auch für den Besitzer einer Immobilien macht es Sinn sich über den Energieverbrauch Gedanken zu machen. Im Hinblick auf steigende Energiekosten und eine nachhaltige Bewirtschaftung einer Immobilie ist es sinnvoll sich über mögliche Energieeinsparpotentiale zu informieren und beraten zu lassen. Der Energieberater schlägt mögliche Einsparpotentiale, wie Dämmmaßnahmen, Fensterkonstruktionen, energiesparende Heizungsanlagen etc. vor und kann aufgrund von Erfahrungswerten die voraussichtliche Amortisation errechnen.

Für die zur Energieeinsparung notwendigen Investitionen sieht die Bundesregierung verschieden Förderprogramme und Investitionsanreize vor.

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Agrarbereichs, alle Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Den Antrag auf Zuschuss übernimmt der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassene Berater.

Zuschuss und Kosten

Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 175 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 250 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Der Antrag wird von einem Energieberater gestellt, der auch Zuwendungsempfänger ist. Der Beratungsempfänger erhält eine um den Zuschussbetrag verminderte Rechnung für die Energieberatung/Energieausweis.

Die Differenz zwischen Beratungshonorar und Zuschuss sowie die anfallende Mehrwertsteuer muss der Beratungsempfänger als Eigenanteil tragen. Falls höhere Ausgaben entstehen, erhöht sich der Eigenanteil.

Weitere Infos zu Energiepässen bei nicht Wohngebäuden

Konkrete Informationen zu Förderprogrammen erhalten sie unter

www.energiefoerderung.info

oder

Verbesserte Konditionen bei den Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)