Oberfläche Trockenbau Q1 Q2 Q3 Q4

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Oberflächengüte von Gipskartonplatten

Dieses Merkblatt gilt für die Verarbeitung von Gipsplatten (Gipskartonplatten) nach DIN 18180 [1] bzw. ÖNORM B 3410 [1] in Verbindung mit DIN 18181 [2] bzw. ÖNORM B 3415 [2] mit Ausnahme von Trockenboden-Systemen. Hinsichtlich der Verspachtelung von Gipsplatten müssen verschiedene Qualitätsstufen unterschieden werden:

  • Qualitätsstufe 1 (Q 1) mehr

  • Qualitätsstufe 2 (Q 2) mehr

  • Qualitätsstufe 3 (Q 3) mehr

  • Qualitätsstufe 4 (Q 4) mehr

In der Praxis werden häufig unterschiedliche, oft subjektive Maßstäbe angesetzt, die sich neben der Ebenheit vor allem an optischen Merkmalen, z.B. Markierungen der Kartonoberfläche und Fugenabzeichnungen, orientieren.

Dementsprechend sind die zur Verwendung kommenden Baustoffe, deren Maßtoleranzen und die handwerklichen Ausführungsmöglichkeiten bei der Planung zu berücksichtigen.

Werden bei der Beurteilung der gespachtelten Oberflächen spezielle Lichtverhältnisse - z. B. Streiflicht als natürliches Licht oder künstliche Beleuchtung - bei der Abnahme mit herangezogen, ist vom Auftraggeber dafür zu sorgen, dass bereits während der Ausführung der Spachtelarbeiten vergleichbare Lichtverhältnisse vorhanden sind.

Da die Lichtverhältnisse in der Regel nicht konstant sind, kann eine eindeutige Beurteilung der Trockenbauarbeit nur für eine vor Ausführung der Spachtelarbeiten definierte Lichtsituation vorgenommen werden.

Die Lichtsituation ist dementsprechend vertraglich zu vereinbaren.

Maßtoleranzen

Zur Beurteilung der Winkelgenauigkeit und der Ebenheit der Oberfläche ist DIN 18 202 [3] 1) bzw. ÖNORM DIN 18 202 [3] heranzuziehen.

Hinsichtlich der Ebenheitstoleranzen werden zwei Stufen unterschieden, die u.a. für flächenfertige Wände, Wandbekleidungen, Unterdecken gelten:

Mindestanforderungen nach Zeile 6

erhöhte Anforderungen nach Zeile 7

Werden nach dieser Norm erhöhte Anforderungen an die Ebenheit von Flächen gestellt, so ist dies im Leistungsverzeichnis vertraglich besonders zu vereinbaren.

Hinweise für Planung und Ausführung

Als Spachtelmaterial3) kommen in Betracht:

Spachtelgips nach DIN 1168 [8] bzw. ÖNORM B 3377 [8] andere für Gipsplatten geeignete Spachtelmassen (z.B. Dispersionsspachtel) .Bezüglich der Wahl des Verspachtelungssystems, insbesondere der Verwendung von Fugendeckstreifen (Bewehrungsstreifen) sind sowohl die Ausführungm (z. B. einlagige oder mehrlagige Beplankung, Dicke der Platten), die Baustellenbedingungen [9] als auch die vorgesehene Oberflächenbehandlung (z. B. Beläge aus Fliesen und Platten, Putze, Anstriche / Beschichtungen) bei der Planung zu berücksichtigen. Insbesondere bei den Baustellenbedingungen ist auf die Einhaltung der Bedingungen für Temperatur (nicht unter + 10 °C), rel. Luftfeuchtigkeit (40 ¡Ü r.F. ¡Ü 80 %) und auf die Begrenzung der feuchtebedingten Längenänderungen hinzuweisen. Voraussetzung für das Erreichen der den Qualitätsstufen Q 2, Q 3 und Q 4 zugeordneten Oberflächengüte ist, dass zwischen den einzelnen Arbeitsgängen die erforderlichen Trocknungszeiten eingehalten werden. Oberflächenbehandlungen (Anstriche, Tapeten) dürfen erst ausgeführt werden, wenn das Spachtelmaterial abgebunden und durchgetrocknet ist. Darüber hinaus ist ein auf den Untergrund und die spätere Beschichtung / Wandbekleidung abgestimmter Grundbeschichtungsstoff (z. B. Grundierung)

vom Nachfolgegewerk aufzubringen (vgl. BFS-Merkblatt Nr. 12 [11]). Auch bei Nachbesserungen der Verspachtelung (z.B. Reparaturspachtelung) ist dies zu beachten. Für Tapezierarbeiten sind ausschließlich Kleister

auf Basis reiner Methylcellulose zu verwenden (vgl. BFS-Merkbl. Nr. 16 [11] und [12]). Insbesondere nach dem Tapezieren von Papier- und Glasgewebetapeten, aber auch nach dem Aufbringen von Kunstharz- und Zelluloseputzen ist für eine rasche Trocknung durch ausreichende Lüftung zu sorgen.

Ausschreibung

Entsprechend den Ausführungsstufen sind die gewünschte Verspachtelung bzw. der angestrebte Zustand der Oberflächengüte, erforderlichenfalls auch die Art der Ausführung festzulegen und vertraglich zu vereinbaren. Sind im Leistungsverzeichnis keine Angaben über die Verspachtelung enthalten, so gilt stets die Qualitätsstufe 2 (Standardverspachtelung) als vereinbart. Die Eignungshinweise für nachfolgende Oberflächenbeschichtungen bezüglich der Qualitätsstufen Q2, Q3 und Q4 sind ausdrücklich als beispielhaft zu verstehen. Im Einzelfall sind bei Planung und Ausschreibung die speziellen Eigenschaften der vorgesehenen Schlussbeschichtung und das Erscheinungsbild im Nutzungszustand zu berücksichtigen

(vgl. [13]). In Verbindung mit der Qualitätsstufe 3 sollten stets Ebenheitstoleranzen nach Tab. 2 Zeile 7 vertraglich vereinbart werden. Bei Ausschreibung der Qualitätsstufe 4 müssen Ebenheitstoleranzen nach Tab. 2

Zeile 7 vertraglich vereinbart werden. Die immer wieder in Ausschreibungen anzutreffenden Begriffe malerfertig, streichfertig oder oberflächenfertig o.ä. sind in diesem Zusammenhang absolut ungeeignet, um die zu erbringende Leistung zu beschreiben. Es widerspricht dem Prinzip der VOB/A4) (§ 9 Beschreibung der Leistung, Allgemeines [14] bzw. ÖNORM B 2260-2 [14]), wonach die Beschreibung der Leistung eindeutig und erschöpfend zu erfolgen hat.

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Literaturverzeichnis

  • DIN 18 180 / ÖNORM B 3410: Gipskartonplatten Arten, Anforderungen, Prüfung

  • DIN 18 181: Gipskartonplatten im Hochbau ? Grundlagen für die Verarbeitung ÖNORM B 3415: Gipskartonplatten Regeln für die Verarbeitung

  • DIN 18 202 / ÖNORM DIN 18 202: Toleranzen im Hochbau - Bauwerke

  • BAKT Bundesarbeitskreis Trockenbau, Schriftenreihe BAKT Info Technik Bäder im Trockenbau?, Geschäftsstelle Berlin, Postfach 08 03 52, 10003 Berlin, Tel. (030) 203 14 ? 0 oder Merkblatt smgv/SPV/VHP Untergründe für Wandbeläge aus Keramik, Natur- und Kunststein (Fliesen und Platten), smgv, Grindelstraße 2 CH 8304 Wallisellen, Tel. 01/830 59 59

  • DIN 18 156-3: Stoffe für keramische Bekleidungen im Dünnbettverfahren - Dispersionsklebestoffe

  • DIN 18 156-4: Stoffe für keramische Bekleidungen im Dünnbettverfahren - Dispersionsklebestoffe - Epoxidharzklebstoffe

  • VOB/C: Verdingungsordnung für Bauleistungen - Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen ATV. DIN 18 350 - Putz- und Stuckarbeiten (zukünftig: ATV DIN 18 340 - Trockenbauarbeiten)

  • DIN 1168-1: Baugipse ? Begriffe, Sorten und Verwendung - Lieferung und Kennzeichnung DIN 1168-2 Baugipse ? Anforderungen, Prüfung, Überwachung. ÖNORM B 3377: Gips für Bauzwecke; Montagegipse; Begriffsbestimmungen, Anforderungen, Prüfungen, Normkennzeichnung

  • Merkblatt Nr. 1 Baustellenbedingungen, herausgegeben von der Industriegruppe Gipskartonplatten im Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Birkenweg 13, 64295 Darmstadt

  • E DIN EN 13 963 Materialien für das Verspachteln von Gipsplattenfugen ? Definitionen, Anforderungen und Prüfverfahren

  • BFS Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz, Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt am Main. Merkblatt Nr. 12 T. 2 Oberflächenbehandlung von Gipskartonplatten. Merkblatt Nr. 16 Technische Richtlinien für Tapezier- u. Klebearbeiten.

  • Werkstoffe Der richtige Kleister; Sonderveröffentlichung auf der Basis eines Artikels im Malerblatt 3/99; Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Birkenweg 13, 64295 Darmstadt

  • VOB/C: Verdingungsordnung für Bauleistungen Allg. Techn. Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Maler und Lackierarbeiten ? DIN 18 363

  • VOB/A: Verdingungsordnung für Bauleistungen Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen ? DIN 1960